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Qualitätswein
Qualitätsstufen
Es gibt zwei Klassen von Qualitätsweinen. Da wäre zum einen der Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (ist meistens mit "Qualitätswein b. A." abgekürzt) und zum anderen der Qualitätswein mit Prädikat.

Der Qualitätswein b. A. wird von der Weinbehörde geprüft und bekommt dann eine amtliche Prüfnummer, die auf dem Etikett steht. Diese Weine haben qualitative Mindestanforderungen und stammen aus 13 festgelegten Anbaugebieten, die auf den Etiketten angegeben werden müssen. Hier die Anbaugebiete: Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel-Saar-Ruwer, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg.
Die typischen Merkmale in Geschmack und Aussehen bekommt er durch die unterschiedlichen Böden, Anbaubedingungen und klimatischen Verhältnisse.
Zusätzliche Informationen über die Qualität und Geschmacksrichtung des jeweiligen Weines erhalten Sie über den Jahrgang, die Rebsorte, evtl. auch durch Bereiche und Lagen, meistens sind diese Informationen zusätzlich auf dem Etikett vermerkt.

Der Qualitätswein mit Prädikat (Prädikatswein) dagegen hat höhere gesetzliche Anforderungen, aber auch diese Weine erhalten nach der Prüfung die amtliche Prüfnummer.
Bei diesen Weinen darf der Most nicht mit Zucker angereichert werden und vor der Traubenlese muss der Reifezustand der Trauben angemeldet werden, damit Stichproben genommen werden können.
Die Weine können folgende Prädikate erhalten: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeereauslese oder Eiswein. Welches Prädikat welcher Wein erhält, hängt von der Lesezeit, Leseart, vom Reifegrad der Trauben und dem Mostgewicht ab.