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Qualitätsstufen
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Als Qualitätswein mit Prädikat Kabinett, bezeichnet man Wein in Deutschland der gehobenen Güteklasse. Um diese Qualitätsstufe zu erreichen muss der Wein eine amtliche Prüfungsnummer verliehen bekommen und somit besondere gesetzliche Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen liegen in Deutschland bei 73 Grad Oechsle, in bestimmten Weinbaugebieten wie etwa in Baden bei sogar 76 bis 83 Grad Oechsle.
In Deutschland konnte sich nie aus dem Kabinett ein echter Weinstil entwickeln. Nur in wenigen Anbaugebieten wie zum Beispiel an der Mosel oder an der Saar findet man bei wenigen Qualitätswinzern Weine, die auch dieser Qualitätsstufe wirklich entsprechen. Ein Wein mit dem Prädikat Kabinett zeichnet sich durch die Leichtigkeit des Weines aus, zumeist sind es restsüße Rieslinge mit einem geringeren Anteil an Alkohol. In den restlichen Weinanbaugebieten ist der Kabinett von einigen Winzern eher ein Notlösung, um darin aus Marketinggründen, alle Weine unterzubringen die nicht als chaptalisierte Weine laufen und diese nicht als Spätlese vermarktet werden sollen. Aus diesem Grund findet man heute viele Kabinettweine auch mit 12,5% Alkohol vor.
Der Ausdruck Kabinett stammt aus dem Mittelalter, da in dem Kloster Eberbach der dortige Weinkeller besonders wertvolle Weine beherbergen sollte, wurde diese "Schatzkammer" als Cabinet bezeichnet. Daher stammt die heutige gesetzliche Prädikatsbezeichnung Kabinett von diesem Weinkeller ab.
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