|
Glossar -
B
|
|
Der Branntwein ist eine Spirituose. Im allgemeinen bezeichnet es alle Spirituosen die durch das Brennen bzw. die Destillation gewonnen werden. Im speziellen aber ist die Bezeichnung auf Destillate aus Wein beschränkt.
Branntwein wird ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86% vol Alkoholgehalt von sortenreinem Wein oder Brennwein gewonnen oder durch erneutes Destillieren zu weniger als 86% vol eines Weindestillates.
Der Anteil von Methylalkohol im Branntwein darf maximal 200 g/hl betragen. Des Weiteren müssen mindestens 125 g/hl flüchtige Bestandteile enthalten sein.
Branntwein findet auch bei der Herstellung von Weinbrand Einsatz.
|