Rosé bleibt nun doch Rosé
Scheinbar haben die Proteste der Französischen Winzer Wirkung gezeigt. So wurden die Vorschläge die man in der Vergangenheit machte und auch die Kompromisse von der EU zurückgezogen. Das Herstellen von Roséwein durch das vermischen von Rotwein und Weisswein bleibt also weiterhin nicht erlaubt, wenn der Wein den offiziellen Namen Roséwein tragen soll.
Es ist also weiterhin nur die traditionelle Herstellungsmethode erlaubt bei der man Haut und Fruchtfleisch roter Trauben vor dem Keltern kurz aufgeweicht, sodass der Rebensaft eine rosarote statt einer roten Farbe erhält. Eine überraschende Wende in einem Fall der die Bloggerwelt etc. lange beschäftigt hatte. In anderen Weinländern wie Australien ist das Herstellen von Rosé durch das Vermischen von Rot- und Weißwein übrigens lange gang und gebe!



