Perlwein aus italienischem IGT-Wein in Deutschland nun zulässig
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat in einem aktuellen Urteil entschieden, das nun auch in Deutschland aus italienischem IGT-Wein, unter zugabe von Kohlensäure, hergestellter Perlwein unter dem Namen Vino frizzante IGT hergestellt und auf den Markt gebracht werden darf.
Zwei Sekt- und Weinkellerein bekamen damit Recht von den Richtern und dürfen nun weiter produzieren.
Der zuständige Weinkontrolleur des Landes Rheinland Pfalz hatte dieses Verfahren der Kellereien im Herbst 2008 beanstandet. IGT ist die geographische Ursprungsbezeichnung sagte er und meinte das Produkte die diese Angabe verwenden auch in dem ursprünglichen Staatsgebiet hergestellt werden müssten und nicht ausserhalb.
Ein schönes und gerechtes Urteil das mal wieder zeigt das Bund- und Ländern nicht alles mit uns machen können!!!



