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Eichenholz bei Weinbereitung und Weinausbau künftig erlaubt

Bisher war es mit dem Eichenholz beim Weinbau ein wenig problematisch. Doch dies hat sich nun geändert. Es darf frischer Traubensaft und Traubenmost mit Eichenholz in Zukunft ausgebaut werden. Dafür gibt es jedoch einige Bedingungen, ab die man sich als Winzer halten muss.

Diese sind folgende:

- Herkunft ausschließlich von Quercus-Arten
- Naturbelassen oder leicht, mäßig oder stark erhitzt (Toasten), jedoch ohne Aufweis von Verbrennung (weder verkohlt noch brüchig)
- Die Holzstücke dürfen außer Erhitzen keiner chemischen, enzymatischen oder physikalischen Behandlung unterzogen und mit keinen Stoffen versetzt werden, welche die natürliche Aromakraft oder die extrahierbaren Phenolbestandteile erhöhen.
- Die verwendeten Holzstücke müssen zu 95% größer als 2 mm sein.
- Die Stücke dürfen keine Substanzen absondern, die gesundheitsschädlich sein könnten.

Des Weiteren muss man auf dem Etikett des Weins die Herkunft des Holzes angeben, sowie Intensität der etwaigen Erhitzung, Lagerbedingungen und die Sicherheitsvorkehrungen bei dieser.

Diese Bedingungen beruhen auf der Verordnung Nr. 606 / 2009.

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