“Bekömmlicher Wein” auf dem Etikett nicht erlaubt
Heute morgen bin ich gleich beim stöbern durch die News in der Weinszene auf ein interessantes Urteil gestoßen, das euch sicherlich interessiert. Der Schriftzug “Bekömmlicher Wein” ist auf den Etiketten von Wein nicht zulässig.
Grund: Laut einer EG Verordnung ist die Nutzung dieser beiden Worte auf Etiketten nur für Getränke mit Alkoholgehalt unter 1,2 Volumenprozent gestattet. Da die meisten Weine weit darüber liegen ist der Fall ganz klar. Das Verwaltungsgericht Trier hat dies entschieden. So darf man weder auf Etiketten noch in Werbung für Wein “Bekömmlicher Wein” schreiben und auszeichnen.
Eine Pfälzer Winzergenossenschaft hatte vor den Begriff “Bekömmlich” bei einigen Ihrer Weine sowohl in der Etikettierung als auch in der Werbung zu verwenden und wollte vom Gericht die Feststellung erwirken, dass sie hierzu berechtigt sind. Die Klage führte allerdings nicht zum Erfolg.



